Informationen zur Mitgliedschaft im Collegium Cardiologicum e.V.
Der Zugang zum CC e.V. ist in der Zulassungs- und Prüfungsordnung (Downloads) geregelt. Jeder Anwärter muss eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren und bestehen. Danach kann man die Mitgliedschaft formal beim Vorstand beantragen. Diese Gleichbehandlung gilt für alle Anwärter unabhängig von Vorbildung, Titel oder Diplomen. Das CC e.V. legt den Schwerpunkt auf die Fähigkeit zur praktischen Durchführung einer Herzultraschalluntersuchung und ist die einzige Gesellschaft die diese auch überprüft.
Zum Erlernen dieser praktischen Kenntnisse empfehlen wir den Besuch von kardiologisch orientierten Fortbildungsveranstaltungen, die regelmäßig von Mitgliedern des CC oder anderen erfahrenen Kardiologen in Deutschland oder dem Ausland angeboten werden. Die Angebote sind in den letzten Jahren sehr zahlreich und werden in der Fachpresse angekündigt.
Wie werde ich Mitglied des CC?
- schriftliche Anmeldung zum Ausbildungsverfahren an das CC senden.
- danach schicken wir Ihnen Unterlagen für das Vorschallen mit genauen Informationen zu.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen (Nachweise der geforderten Untersuchungen und Fortbildungsstunden ein) und melden sich schriftlich zu Modul und Prüfung an.
- Sie bekommen Prüfungstermine
- Nach bestandener Prüfung werden Sie als Mitglied und Untersucher geführt
Über die Kosten können Sie sich in der Beitragsordung des CC e.V. informieren. Diese wird Ihnen nach schriftliche Anmeldung zum Ausbildungsverfahren an das CC zugesendet.
Seit dem 1. April 2006 bieten die Untersucher des CC e.V. den neuen Anwärtern an, die für die Prüfungszulassung geforderten 20 kontrollierten Untersuchungen durchzuführen. Die Untersuchungen können bei den Kollegen absolviert werden, die auf der hier veröffentlichten Untersucherliste stehen.
Dieses Vorschallen bietet zum einen für den Instruktor die Möglichkeit den Anwärter zu schulen, zum anderen kann sich der Kandidat informieren was er praktisch können muss und bekommt eine Einschätzung über seinen Kenntnisstand. Es handelt sich dabei nicht um Prüfungen. Sondern kollegialen Austausch als Teil der Module I+II. Die Modulausbildung des CC e.V. wurde auf der Mitgliederversammlung des CC e.V. am 17. Juli 2005 in Giessen vereinfacht (Zulassungs- und Prüfungsordnung unter Downloads).